Das Europäische Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Gemeinsam entwickeln sie die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Etwa 15.000 Verordnungen gibt es mittlerweile. Jedes Jahr kommen 2.500 neue hinzu. Und dazu zählen bspw. Regelungen bei den Handytarifen, bei finanziellen Entschädigungen der Reisenden aufgrund von Zugverspätungen oder bei dem Verkaufsverbot von Glühlampen.
Innerhalb der EU gilt der Grundsatz, dass Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkung gehandelt werden können. Das heißt, dass europaweit ausgeschrieben werden muss. Das, was für Waren und Dienstleistungen gilt, gilt auch für Arbeitnehmer. Sie können in der gesamten EU arbeiten, dürfen sich überall eine Wohnung suchen.
Da Deutschland sich in Sachen Datenspeicherung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hält und nur eine kurze Speicherung zulässt, geht die EU-Kommission dagegen vor. Sie verlangt ein neues Gesetz, das die EU-Vorschriften vollständig umsetzt.
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4644131
Beschreibung:
17 min f
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de, en, tr
Fußnote:
Recht zur öffentlichen, nicht-gewerblichen Vorführung. - Sprache: dt. , engl., türk. - Klasse: 8-13
Mediengruppe:
DVD